Allgefahrendeckung Sach
Eine Allgefahrendeckung (englisch „all risks“) versichert grundsätzlich alle Gefahren und
nennt nur die Ausnahmen. Klassische Policen machen es umgekehrt: Sie zählen auf, was versichert ist, alles
andere ist es nicht.
Für den Kunden ist das der bessere Ausgangspunkt, weil die Beweislast beim Versicherer liegt.
Beitragsfreistellung Vorsorge
Bei einer Beitragsfreistellung wird ein Vorsorgevertrag ruhend gestellt: Es fließen keine Beiträge mehr,
der Vertrag bleibt aber bestehen. Die spätere Leistung sinkt entsprechend.
Sinnvoll als Notbremse bei Einkommenseinbrüchen, deutlich besser als eine Kündigung, weil Eintrittsalter
und Gesundheitszustand erhalten bleiben.
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Berufsunfähigkeit Arbeitskraft
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu
weniger als 50 % ausüben kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann eine monatliche Rente.
Wichtig ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Ohne ihn darf der Versicherer auf einen
anderen zumutbaren Beruf verweisen, statt zu zahlen.
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Deckungssumme Haftpflicht
Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, den der Versicherer je Schadenfall zahlt. Alles darüber trägt der
Versicherte selbst, bei Personenschäden potenziell lebenslang.
Für die private Haftpflicht gelten mindestens 10 Millionen Euro pauschal als sinnvoll. Der Beitragsunterschied
zu niedrigeren Summen liegt meist im einstelligen Euro-Bereich pro Jahr.
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Dynamik Vertrag
Eine Dynamik erhöht Beitrag und Leistung eines Vertrags jährlich automatisch um einen festen Prozentsatz,
damit die Absicherung nicht von der Inflation entwertet wird.
Besonders relevant bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen: Eine BU-Rente von 1.500 Euro hat
in 30 Jahren deutlich weniger Kaufkraft als heute.
Elementarschäden Sach
Elementarschäden sind Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch,
Schneedruck oder Erdbeben. Sie sind in Wohngebäude- und Hausratversicherungen nicht
automatisch enthalten, sondern müssen eingeschlossen werden.
Nach den Starkregenereignissen der letzten Jahre gehört dieser Baustein für die meisten Haushalte im
Sauerland zur Grundausstattung.
Erstrisikoversicherung Sach
Bei einer Erstrisikoversicherung wird eine feste Summe vereinbart, die im Schadenfall voll gezahlt wird –
ohne Prüfung, ob die Gesamtsumme zum tatsächlichen Wert passt.
Der Vorteil: Der Einwand der Unterversicherung entfällt.
Grobe Fahrlässigkeit Schadenfall
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt –
etwa die brennende Kerze im leeren Raum oder der Zündschlüssel im unverschlossenen Auto.
Gesetzlich darf der Versicherer die Leistung dann quotal kürzen. Gute Tarife enthalten einen
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, ein Klausel-Detail, das im Ernstfall
über mehrere Tausend Euro entscheidet.
Karenzzeit Vertrag
Die Karenzzeit ist die Wartezeit zwischen Schadeneintritt und Beginn der Leistungszahlung. Bei einer
Krankentagegeldversicherung etwa startet die Zahlung häufig ab dem 43. Tag.
Je länger die Karenzzeit, desto niedriger der Beitrag, vorausgesetzt, die Lücke lässt sich aus
Lohnfortzahlung oder Rücklagen überbrücken.
Kausalitätsgegenbeweis Schadenfall
Wer eine Obliegenheit verletzt hat, kann die Leistung dennoch behalten, wenn er
nachweist, dass die Verletzung für den Schaden nicht ursächlich war.
Beispiel: Der nicht gemeldete Umzug hat mit dem Wasserschaden nichts zu tun. In der Praxis ist dieser
Nachweis anspruchsvoll, hier lohnt sich Unterstützung durch den Makler.
Nachhaftung Haftpflicht
Die Nachhaftung deckt Schäden ab, die erst nach Vertragsende bekannt werden, ihre Ursache aber in der
Vertragslaufzeit haben. Relevant vor allem bei Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen.
Nachversicherungsgarantie Arbeitskraft
Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die versicherte Summe später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu
erhöhen, bei Anlässen wie Heirat, Geburt, Immobilienkauf oder Gehaltssprung.
Für junge Menschen ist das der wichtigste Vertragsbaustein überhaupt: früh und günstig einsteigen,
später mitwachsen.
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Neuwertentschädigung Sach
Bei der Neuwertentschädigung ersetzt der Versicherer den Preis einer neuen, gleichwertigen Sache, nicht den
Zeitwert der beschädigten. Standard in der Hausratversicherung.
Der Gegenbegriff ist die Zeitwertentschädigung, bei der Alter und Abnutzung abgezogen werden.
Obliegenheit Schadenfall
Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherten, zum Beispiel wahrheitsgemäße Angaben im Antrag, die Meldung
von Gefahrerhöhungen oder die unverzügliche Schadenanzeige.
Wird eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, kann der Versicherer die Leistung vollständig verweigern; bei
grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen.
Vorvertragliche Anzeigepflicht Antrag
Beim Antrag müssen alle gestellten Fragen, besonders Gesundheitsfragen, vollständig und richtig beantwortet
werden. Falsche Angaben berechtigen den Versicherer bis zu zehn Jahre später zum Rücktritt.
Deshalb gilt: lieber eine anonyme Risikovoranfrage stellen, als eine Vorerkrankung zu verschweigen.
Progression Unfall
Die Progression in der Unfallversicherung erhöht die Auszahlung überproportional, je höher der
Invaliditätsgrad ist. Bei 350 % Progression und 100 % Invalidität wird das 3,5-Fache der Grundsumme fällig.
Sinn dahinter: Kleine Beeinträchtigungen kosten wenig, schwere Invalidität kostet ein Vermögen.
Regress Schadenfall
Regress bedeutet, dass ein Versicherer sich das Geld beim Verursacher zurückholt, nachdem er den Geschädigten
entschädigt hat. Typisch bei Kfz-Haftpflicht nach Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht.
Rückkaufswert Vorsorge
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den ein Kunde bei vorzeitiger Kündigung eines Lebens- oder
Rentenversicherungsvertrags ausgezahlt bekommt. In den ersten Jahren liegt er meist deutlich unter der Summe
der eingezahlten Beiträge.
Vor jeder Kündigung lohnt der Vergleich mit den Alternativen Beitragsfreistellung
oder Beitragsreduzierung.
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) Kfz
Die SF-Klasse bildet ab, wie viele Jahre jemand unfallfrei gefahren ist. Je höher die Klasse, desto niedriger
der Beitragssatz in der Kfz-Versicherung.
Bei einem Wechsel wird die SF-Klasse übertragen. Wichtig ist, dass das korrekt geschieht, hier gehen bei
Eigenwechseln regelmäßig Rabattjahre verloren.
Zur Kfz-Versicherung →
Selbstbeteiligung Vertrag
Die Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt) ist der Anteil am Schaden, den der Versicherte selbst trägt.
Sie senkt den Beitrag, weil Kleinschäden beim Versicherer nicht anfallen.
Faustregel: Eine Selbstbeteiligung ist dann sinnvoll, wenn der Betrag jederzeit aus der Rücklage bezahlbar
ist, und die Beitragsersparnis ihn innerhalb weniger Jahre wieder einspielt.
Sonderkündigungsrecht Vertrag
Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt die Kündigung außerhalb der regulären Frist, typischerweise nach einer
Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall oder bei Wegfall des versicherten Risikos.
In der Kfz-Versicherung ist die Beitragserhöhung der häufigste Anlass: Die Kündigung muss dann innerhalb
eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen.
Summenversicherung Grundlagen
Bei einer Summenversicherung wird eine vorab vereinbarte Summe gezahlt, unabhängig vom tatsächlich
entstandenen finanziellen Schaden, etwa bei Unfall-, Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Gegenstück ist die Schadenversicherung, die den konkreten Schaden ersetzt (Hausrat, Kfz, Haftpflicht).
Teilkasko Kfz
Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung,
Wildunfall und Glasbruch, nicht aber selbst verschuldete Unfälle oder Vandalismus.
Für ältere Fahrzeuge ist sie oft die wirtschaftlich sinnvolle Wahl.
Teilkasko oder Vollkasko? →
Unterversicherung Sach
Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert
des versicherten Guts. Der Versicherer kürzt die Leistung dann anteilig, auch bei kleinen Schäden.
Beispiel: Hausrat für 100.000 Euro tatsächlich, versichert sind 50.000 Euro. Bei einem Schaden von
10.000 Euro werden nur 5.000 Euro gezahlt. Ein Unterversicherungsverzicht im Vertrag
verhindert genau das.
Verträge unverbindlich prüfen lassen →
Versicherungsmakler Grundlagen
Ein Versicherungsmakler ist gesetzlicher Interessenvertreter des Kunden und vergleicht die
Tarife aller Gesellschaften. Er benötigt eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und haftet für seine Beratung.
Abzugrenzen vom Versicherungsvertreter, der im Auftrag einer Gesellschaft arbeitet. Für den Kunden ist beides
kostenfrei, vergütet wird über die Gesellschaft.
Versicherungsmakler in Arnsberg →
Versicherungsnehmer Grundlagen
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers: Er zahlt die Beiträge und übt die Rechte
aus dem Vertrag aus. Versicherte Person und Bezugsberechtigter können davon abweichen.
Bei unverheirateten Paaren mit Risikolebensversicherung ist genau diese Trennung (Über-Kreuz-Versicherung)
entscheidend, um Erbschaftsteuer zu vermeiden.
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Vollkasko Kfz
Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und zusätzlich selbst
verschuldete Unfallschäden sowie Vandalismus.
Sinnvoll bei Neuwagen, finanzierten und geleasten Fahrzeugen, bei Leasing meist sogar vertraglich
vorgeschrieben.
Vorsorgeversicherung Haftpflicht
Die Vorsorgeversicherung stellt neu hinzukommende Risiken vorläufig unter Schutz, bevor sie gemeldet und in
den Vertrag aufgenommen wurden, meist bis zur nächsten Hauptfälligkeit und mit begrenzter Deckungssumme.
Wartezeit Kranken
Die Wartezeit ist der Zeitraum ab Vertragsbeginn, in dem noch kein Leistungsanspruch besteht. In der privaten
Krankenversicherung beträgt sie allgemein drei Monate, für Zahnersatz und Psychotherapie häufig acht Monate.
Bei Unfällen entfällt die Wartezeit in der Regel.
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Zeitwert Sach
Der Zeitwert ist der Neuwert abzüglich Wertminderung durch Alter, Abnutzung und Zustand. Er ist die Grundlage
der Entschädigung, wenn keine Neuwertentschädigung vereinbart ist.
In der Kfz-Kaskoversicherung wird ab einem bestimmten Fahrzeugalter regelmäßig auf Zeitwertbasis reguliert –
eine Neupreisentschädigung in den ersten Jahren ist deshalb ein wertvoller Baustein.
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