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30 Begriffe · verständlich erklärt

Versicherungs-Glossar: Fachchinesisch übersetzt

Unterversicherung, Obliegenheit, grobe Fahrlässigkeit: Die Begriffe in einer Police entscheiden im Schadenfall über Geld oder kein Geld. Hier stehen die wichtigsten, jeder in zwei, drei Sätzen erklärt, ohne Werbetext drumherum.


30 Begriffe

Allgefahrendeckung Sach

Eine Allgefahrendeckung (englisch „all risks“) versichert grundsätzlich alle Gefahren und nennt nur die Ausnahmen. Klassische Policen machen es umgekehrt: Sie zählen auf, was versichert ist, alles andere ist es nicht.

Für den Kunden ist das der bessere Ausgangspunkt, weil die Beweislast beim Versicherer liegt.

Beitragsfreistellung Vorsorge

Bei einer Beitragsfreistellung wird ein Vorsorgevertrag ruhend gestellt: Es fließen keine Beiträge mehr, der Vertrag bleibt aber bestehen. Die spätere Leistung sinkt entsprechend.

Sinnvoll als Notbremse bei Einkommenseinbrüchen, deutlich besser als eine Kündigung, weil Eintrittsalter und Gesundheitszustand erhalten bleiben.

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Berufsunfähigkeit Arbeitskraft

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu weniger als 50 % ausüben kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann eine monatliche Rente.

Wichtig ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Ohne ihn darf der Versicherer auf einen anderen zumutbaren Beruf verweisen, statt zu zahlen.

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Deckungssumme Haftpflicht

Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, den der Versicherer je Schadenfall zahlt. Alles darüber trägt der Versicherte selbst, bei Personenschäden potenziell lebenslang.

Für die private Haftpflicht gelten mindestens 10 Millionen Euro pauschal als sinnvoll. Der Beitragsunterschied zu niedrigeren Summen liegt meist im einstelligen Euro-Bereich pro Jahr.

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Dynamik Vertrag

Eine Dynamik erhöht Beitrag und Leistung eines Vertrags jährlich automatisch um einen festen Prozentsatz, damit die Absicherung nicht von der Inflation entwertet wird.

Besonders relevant bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen: Eine BU-Rente von 1.500 Euro hat in 30 Jahren deutlich weniger Kaufkraft als heute.

Elementarschäden Sach

Elementarschäden sind Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck oder Erdbeben. Sie sind in Wohngebäude- und Hausratversicherungen nicht automatisch enthalten, sondern müssen eingeschlossen werden.

Nach den Starkregenereignissen der letzten Jahre gehört dieser Baustein für die meisten Haushalte im Sauerland zur Grundausstattung.

Erstrisikoversicherung Sach

Bei einer Erstrisikoversicherung wird eine feste Summe vereinbart, die im Schadenfall voll gezahlt wird – ohne Prüfung, ob die Gesamtsumme zum tatsächlichen Wert passt.

Der Vorteil: Der Einwand der Unterversicherung entfällt.

Grobe Fahrlässigkeit Schadenfall

Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt – etwa die brennende Kerze im leeren Raum oder der Zündschlüssel im unverschlossenen Auto.

Gesetzlich darf der Versicherer die Leistung dann quotal kürzen. Gute Tarife enthalten einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, ein Klausel-Detail, das im Ernstfall über mehrere Tausend Euro entscheidet.

Karenzzeit Vertrag

Die Karenzzeit ist die Wartezeit zwischen Schadeneintritt und Beginn der Leistungszahlung. Bei einer Krankentagegeldversicherung etwa startet die Zahlung häufig ab dem 43. Tag.

Je länger die Karenzzeit, desto niedriger der Beitrag, vorausgesetzt, die Lücke lässt sich aus Lohnfortzahlung oder Rücklagen überbrücken.

Kausalitätsgegenbeweis Schadenfall

Wer eine Obliegenheit verletzt hat, kann die Leistung dennoch behalten, wenn er nachweist, dass die Verletzung für den Schaden nicht ursächlich war.

Beispiel: Der nicht gemeldete Umzug hat mit dem Wasserschaden nichts zu tun. In der Praxis ist dieser Nachweis anspruchsvoll, hier lohnt sich Unterstützung durch den Makler.

Nachhaftung Haftpflicht

Die Nachhaftung deckt Schäden ab, die erst nach Vertragsende bekannt werden, ihre Ursache aber in der Vertragslaufzeit haben. Relevant vor allem bei Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen.

Nachversicherungsgarantie Arbeitskraft

Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die versicherte Summe später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, bei Anlässen wie Heirat, Geburt, Immobilienkauf oder Gehaltssprung.

Für junge Menschen ist das der wichtigste Vertragsbaustein überhaupt: früh und günstig einsteigen, später mitwachsen.

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Neuwertentschädigung Sach

Bei der Neuwertentschädigung ersetzt der Versicherer den Preis einer neuen, gleichwertigen Sache, nicht den Zeitwert der beschädigten. Standard in der Hausratversicherung.

Der Gegenbegriff ist die Zeitwertentschädigung, bei der Alter und Abnutzung abgezogen werden.

Obliegenheit Schadenfall

Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherten, zum Beispiel wahrheitsgemäße Angaben im Antrag, die Meldung von Gefahrerhöhungen oder die unverzügliche Schadenanzeige.

Wird eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, kann der Versicherer die Leistung vollständig verweigern; bei grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen.

Vorvertragliche Anzeigepflicht Antrag

Beim Antrag müssen alle gestellten Fragen, besonders Gesundheitsfragen, vollständig und richtig beantwortet werden. Falsche Angaben berechtigen den Versicherer bis zu zehn Jahre später zum Rücktritt.

Deshalb gilt: lieber eine anonyme Risikovoranfrage stellen, als eine Vorerkrankung zu verschweigen.

Progression Unfall

Die Progression in der Unfallversicherung erhöht die Auszahlung überproportional, je höher der Invaliditätsgrad ist. Bei 350 % Progression und 100 % Invalidität wird das 3,5-Fache der Grundsumme fällig.

Sinn dahinter: Kleine Beeinträchtigungen kosten wenig, schwere Invalidität kostet ein Vermögen.

Regress Schadenfall

Regress bedeutet, dass ein Versicherer sich das Geld beim Verursacher zurückholt, nachdem er den Geschädigten entschädigt hat. Typisch bei Kfz-Haftpflicht nach Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht.

Rückkaufswert Vorsorge

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den ein Kunde bei vorzeitiger Kündigung eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrags ausgezahlt bekommt. In den ersten Jahren liegt er meist deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge.

Vor jeder Kündigung lohnt der Vergleich mit den Alternativen Beitragsfreistellung oder Beitragsreduzierung.

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) Kfz

Die SF-Klasse bildet ab, wie viele Jahre jemand unfallfrei gefahren ist. Je höher die Klasse, desto niedriger der Beitragssatz in der Kfz-Versicherung.

Bei einem Wechsel wird die SF-Klasse übertragen. Wichtig ist, dass das korrekt geschieht, hier gehen bei Eigenwechseln regelmäßig Rabattjahre verloren.

Zur Kfz-Versicherung →

Selbstbeteiligung Vertrag

Die Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt) ist der Anteil am Schaden, den der Versicherte selbst trägt. Sie senkt den Beitrag, weil Kleinschäden beim Versicherer nicht anfallen.

Faustregel: Eine Selbstbeteiligung ist dann sinnvoll, wenn der Betrag jederzeit aus der Rücklage bezahlbar ist, und die Beitragsersparnis ihn innerhalb weniger Jahre wieder einspielt.

Sonderkündigungsrecht Vertrag

Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt die Kündigung außerhalb der regulären Frist, typischerweise nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall oder bei Wegfall des versicherten Risikos.

In der Kfz-Versicherung ist die Beitragserhöhung der häufigste Anlass: Die Kündigung muss dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen.

Summenversicherung Grundlagen

Bei einer Summenversicherung wird eine vorab vereinbarte Summe gezahlt, unabhängig vom tatsächlich entstandenen finanziellen Schaden, etwa bei Unfall-, Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Gegenstück ist die Schadenversicherung, die den konkreten Schaden ersetzt (Hausrat, Kfz, Haftpflicht).

Teilkasko Kfz

Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Wildunfall und Glasbruch, nicht aber selbst verschuldete Unfälle oder Vandalismus.

Für ältere Fahrzeuge ist sie oft die wirtschaftlich sinnvolle Wahl.

Teilkasko oder Vollkasko? →

Unterversicherung Sach

Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Guts. Der Versicherer kürzt die Leistung dann anteilig, auch bei kleinen Schäden.

Beispiel: Hausrat für 100.000 Euro tatsächlich, versichert sind 50.000 Euro. Bei einem Schaden von 10.000 Euro werden nur 5.000 Euro gezahlt. Ein Unterversicherungsverzicht im Vertrag verhindert genau das.

Verträge unverbindlich prüfen lassen →

Versicherungsmakler Grundlagen

Ein Versicherungsmakler ist gesetzlicher Interessenvertreter des Kunden und vergleicht die Tarife aller Gesellschaften. Er benötigt eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und haftet für seine Beratung.

Abzugrenzen vom Versicherungsvertreter, der im Auftrag einer Gesellschaft arbeitet. Für den Kunden ist beides kostenfrei, vergütet wird über die Gesellschaft.

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Versicherungsnehmer Grundlagen

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers: Er zahlt die Beiträge und übt die Rechte aus dem Vertrag aus. Versicherte Person und Bezugsberechtigter können davon abweichen.

Bei unverheirateten Paaren mit Risikolebensversicherung ist genau diese Trennung (Über-Kreuz-Versicherung) entscheidend, um Erbschaftsteuer zu vermeiden.

Zur Risikolebensversicherung →

Vollkasko Kfz

Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden sowie Vandalismus.

Sinnvoll bei Neuwagen, finanzierten und geleasten Fahrzeugen, bei Leasing meist sogar vertraglich vorgeschrieben.

Vorsorgeversicherung Haftpflicht

Die Vorsorgeversicherung stellt neu hinzukommende Risiken vorläufig unter Schutz, bevor sie gemeldet und in den Vertrag aufgenommen wurden, meist bis zur nächsten Hauptfälligkeit und mit begrenzter Deckungssumme.

Wartezeit Kranken

Die Wartezeit ist der Zeitraum ab Vertragsbeginn, in dem noch kein Leistungsanspruch besteht. In der privaten Krankenversicherung beträgt sie allgemein drei Monate, für Zahnersatz und Psychotherapie häufig acht Monate.

Bei Unfällen entfällt die Wartezeit in der Regel.

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Zeitwert Sach

Der Zeitwert ist der Neuwert abzüglich Wertminderung durch Alter, Abnutzung und Zustand. Er ist die Grundlage der Entschädigung, wenn keine Neuwertentschädigung vereinbart ist.

In der Kfz-Kaskoversicherung wird ab einem bestimmten Fahrzeugalter regelmäßig auf Zeitwertbasis reguliert – eine Neupreisentschädigung in den ersten Jahren ist deshalb ein wertvoller Baustein.

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Verfasst von Thomas Schweda, ungebundener Versicherungsmakler (§ 34d GewO) in Arnsberg · Die Erklärungen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Beratung.


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